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Niemand weiß derzeit, wie er sich in der anhaltenden Pandemie verhalten soll ohne sich und andere zu gefährden. Auch die Schulen erleben wieder einmal einen Zustand fortlaufender Unsicherheit. Unser Lehrer Herr Koller, seines Zeichens zweiter Landrat, fand sich bereit die neuen Coronamaßnahmen vom Wochenende im Rahmen eines Gesprächs zu erläutern.

Am Wochenende sind die neuen Coronamaßnahmen in Kraft getreten. Der 7-Tage-Inzidenzwert im Berchtesgadener Land lag am gleichen Tag bei über 2000. Wie passt das zusammen?
Herr Koller: Die einen hoffen auf die Rückkehr zu mehr Normalität, andere fürchten eine Explosion der Corona-Zahlen: Die Menschen blicken mit sehr unterschiedlichen Gefühlen auf die kommenden Wochen, in denen laut Bund-Länder-Beschluss alle "tiefgreifenden" Corona-Beschränkungen enden.
Für viele ein Grund zum Feiern?
Es wird zum Glück keinen Freedom Day geben, wie er ursprünglich geplant war. Die bayerische Staatsregierung macht wegen der hohen Corona-Zahlen von der geplanten Übergangsregelung des Bundes Gebrauch und verlängert einen Teil der aktuell gültigen Beschränkungen bis 2. April. Durch die Frist wird den Ländern Zeit gegeben, die neuen Regelungen umzusetzen.
Und was passiert danach?

Bundesweit einheitlich soll anschließend ein "Basisschutz" greifen: Möglich bleiben Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr. Auch in Zügen und Flugzeugen sollen weiterhin Masken getragen werden. Zudem kann eine Testpflicht an Schulen sowie in Kliniken und Pflegeheimen angeordnet werden.

Über die Hotspot-Regeln entscheidet künftig der Landtag?

Die neue "Hotspot-Regelung" soll den Ländern strengere Maßnahmen erlauben. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Landtag für eine Stadt, eine Region oder das ganze Bundesland die "Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" feststellt.

Also, die Masken noch keinesfalls entsorgen?

Auf dieser Grundlage können die Länder dann weitergehende Maskenpflichten, ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern im öffentlichen Raum sowie 3G- und 2G-Zugangsbeschränkungen anordnen. Auch Hygienekonzepte können verlangt werden, die "die Vermeidung unnötiger Kontakte vorsehen können".

Die Pandemie ist also keineswegs überstanden?

Die Pandemie ist nach wie vor in vollem Gange. Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor hochdynamisch." Die schiere Zahl der täglichen Neuinfektionen gebe Grund zur Besorgnis, dass es auch Auswirkungen auf die Lage in den Krankenhäusern haben werde. "Noch nicht akut, aber die Warnsignale, die wir von unserem Gesundheitsminister bekommen, die auch von Teilen der Ärzteschaft immer wieder geäußert werden, die sollten wir ernst nehmen."

Wie geht´s jetzt in den Schulen weiter?

Grund- und Förderschüler müssen ab nächsten Montag, dem 21. März, keine Masken mehr am Platz im Unterricht tragen. Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) sagte, das sei ein erster Schritt - auch "um zu beobachten, was es bedeutet". Eine Woche später, am 28. März, fällt dann auch die Maskenpflicht für die 5. und 6. Klassen weg. Wird ein Corona-Fall in einer Klasse festgestellt, sollen alle Schüler wieder eine Schutzmaske tragen. Auf sogenannten Begegnungsflächen - also beispielsweise auf Gängen und Toiletten - bleibt es vorerst bei der Maskenpflicht für alle. Zum 2. April soll die Maskenpflicht in Schulen komplett wegfallen. Bereits am 4. März entfiel die Maskenpflicht im Sportunterricht im Innen- und Außenbereich.

Abschließend möchte ich allen auch weiterhin alles Gute wünschen. Bleiben Sie gesund!

Johannes Vesper