Wie setzt sich der Elternbeirat zusammen?
Nach Art.66 BayEUG ist für je 50 Schüler einer Schule ein Mitglied des Elternbeirats zu wählen. Der Elternbeirat hat jedoch mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder. Die Wahlen zum Elternbeirat werden zu Beginn eines Schuljahres durchgeführt. Für jedes die Schule besuchende Kind wird ein Stimmzettel ausgegeben. Stimmberechtigt sind nur die bei der Wahl anwesenden Wahlberechtigten. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte in der ersten Sitzung einen Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. Die Amtszeit des Elternbeirats beträgt zwei Jahre.
Welche Aufgaben hat der Elternbeirat?
Nach Art.65 BayEUG gehört zu den Aufgaben des Elternbeirats u.a.:
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das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen,
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Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,
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bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag das Einvernehmen herbeizuführen,
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bei der Bestimmung eines Namens für die Schule mitzuwirken.
Welche Rechte hat der Elternbeirat?
§ 98 RSO legt fest, dass die Zustimmung des Elternbeirats erforderlich ist für die Durchführung von Schullandheimaufenthalten, Schulskikursen, Lehr- und Studienfahrten sowie von Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustausches. Ferner ist dort aufgeführt, worauf sich die Wünsche, Anregungen und Vorschläge des Elternbeirats insbesondere beziehen:
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grundlegende organisatorische Fragen des Unterrichtsbetriebs,
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die Durchführung von Veranstaltungen, die der Pflege und Förderung der Gemeinschaftsarbeit von Schule und Elternhaus dienen, sowie auf Fragen der schulischen Freizeitgestaltung,
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die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule und der Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse,
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die Einführung neuer Lernmittel im Rahmen der Lernmittelfreiheit sowie die Ausstattung der Schülerbibliothek,
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grundlegende Fragen der Erziehung in der Schule,
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Fragen der Gesundheitspflege, der Berufsberatung, der Jugendfürsorge und des Jugendschutzes im Rahmen der Schule,
- die Einführung von Schulversuchen.